Kontakt
Nebenbüro Flims
SMD Advokatur & Notariat
Herr lic. iur. Sascha M. Duff
Rechtsanwalt und Notar
Via dil Parc 2b
7018 Flims Waldhaus
Telefon: +41 81 515 71 61
info@kanzlei-smd.ch
In Flims finden Beratungen und Beurkundungen nach Absprache statt. Ausserdem ist das Büro in Flims meist am Freitag besetzt.
Hauptbüro
Advokatur Notariat Steuerberatung
Kanzlei Kornplatz
lic. iur. Sascha M. Duff
Kornplatz 2
Postfach 355
7001 Chur
Telefon: +41 81 256 55 55
Fax: +41 81 256 55 54
E-Mail: duff@kornplatz.ch
Erstgespräch
Eine Kontaktaufnahme erfolgt am einfachsten per Telefon oder via E-Mail. Dabei können Sie sich bereits im Voraus überlegen, wie Sie Ihre Situation am besten beschreiben können. Auch eine kurze Schilderung des Sachverhalts via E-Mail kann hilfreich sein. Je konkreter Ihre Anliegen sind, desto effizienter kann die Unterstützung erfolgen.
Im Anschluss an Ihre Schilderungen erhalten Sie eine Empfehlung für allenfalls nötige Dokumente und den Vorschlag für einen Besprechungstermin. Die Besprechung erfolgt in der Kanzlei in Flims Waldhaus oder im Bedarfsfall am geeigneten Ort.
Während des Besprechungstermins sollte eine bestmögliche Analyse Ihrer Situation erfolgen können, sodass die nächsten Schritte sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht effizient koordiniert werden können. Auch kann eine Schätzung über die zu erwartenden Kosten abgeben werden. Je nach Situation hängen die Kosten dann von der vorgeschlagenen und gewählten Vorgehensweise ab.
Mandat und Honorar
Sollte eine Mandatierung in Frage kommen, wird eine Mandatsvereinbarung geschlossen, welche den Umfang des Mandats definiert. Auch wird gegebenenfalls eine Bevollmächtigung für die professionelle Vertretung erteilt. Zusätzlich wird eine Honorarvereinbarung abgemacht, welche das Honorar und allfällige Zahlungsmodalitäten regelt. Alles ist grundsätzlich jederzeit widerrufbar.
Der Stundenansatz als Anwalt richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt je nach Komplexität des Falles zwischen CHF 220.00/h und CHF 270.00/h. Ausserdem kann ein Interessenwertzuschlag von 2 – 5 % des Streitwerts vereinbart werden.
Das Honorar für die notariellen Dienstleistungen richtet sich nach der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren. Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt in der Regel CHF 20.00 oder CHF 30.00. Für Beurkundungen richtet sich die Gebühr in der Regel nach dem Wert des Geschäft und beträgt davon meist 1 Promille. Bei Grundstückgeschäften fällt diese Gebühr von 1 ‰ jeweils für die Errichtung der Urkunde an sowie für die Beurkundung selbst. Besonderer Aufwand wird separat nach dem Anwaltstarif verrechnet.
Selbstverständlich werden Sie vor der Mandatierung über die möglichen, zu erwartenden Kosten beraten. Dabei ist es möglich, ein Kostendach zu vereinbaren oder eine Pauschale. Eine entsprechende Offerte kann nach dem Erstgespräch gestellt werden.